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   OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07   

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OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07 (https://dejure.org/2011,72155)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.02.2011 - 12 U 1543/07 (https://dejure.org/2011,72155)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 12 U 1543/07 (https://dejure.org/2011,72155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Auftragnehmers auf restlichen Werklohn aus Erschließungsarbeiten, Wegebauarbeiten und Kabelverlegungsarbeiten i.R.d. Errichtung von Windparkanlagen im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen; Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung als Voraussetzung ...

  • baurechtsiegen.de

    VOB-Vertrag - Vergütung bei eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotene Nachtragsleistung entgegengenommen: Preis akzeptiert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Schlüssige Entgegennahme von Bauleistungen auf Basis eines Angebots: Preis akzeptiert!

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber nutzt vertragswidrige Leistung: Auftragnehmer erhält Vergütung! (IBR 2013, 335)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotene Nachtragsleistung entgegengenommen: Preis akzeptiert! (IBR 2013, 334)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Schlussrechnung prüfbar? (IBR 2013, 336)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    Das in der VOB/B aufgestellte Erfordernis der Prüfbarkeit der Schlussrechnung ist kein Selbstzweck (BGHZ 140, 365, 370; BGH NJW-RR 2005, 1103; Sprau, in: Palandt, BGB, 69. Aufl., § 641, Rn. 11).

    Die Rüge fehlender Prüfbarkeit bedeutet die Zurückweisung der Rechnung als nicht nachvollziehbar, während das Bestreiten einzelner Rechnungsansätze einen Angriff gegen die Richtigkeit der Rechnung darstellt (BGH NJW-RR 2004, 445; NJW-RR 1999, 1180; NJW 1999, 1867).

    Es muss lediglich geprüft werden können, ob auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen zutreffend abgerechnet worden ist; dabei sind erbrachte von nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen (BGH NJW-RR 2005, 1103; NJW-RR 2004, 1384; NJW 2000, 653; NJW 1999, 1867; NJW 1995, 699).

    Gleichfalls hängt es vom Einzelfall ab, inwieweit der Auftraggeber in der Lage ist, selbst abzurechnen (BGH NJW 1999, 1867).

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    Das in der VOB/B aufgestellte Erfordernis der Prüfbarkeit der Schlussrechnung ist kein Selbstzweck (BGHZ 140, 365, 370; BGH NJW-RR 2005, 1103; Sprau, in: Palandt, BGB, 69. Aufl., § 641, Rn. 11).

    Es muss lediglich geprüft werden können, ob auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen zutreffend abgerechnet worden ist; dabei sind erbrachte von nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen (BGH NJW-RR 2005, 1103; NJW-RR 2004, 1384; NJW 2000, 653; NJW 1999, 1867; NJW 1995, 699).

    In welchem Umfang eine Rechnung aufzuschlüsseln ist, ist eine Frage des Einzelfalls im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Vertragsdurchführung und den Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers (BGH NJW-RR 2005, 1103; NJW 2002, 676; NJW 2001, 521; NJW 2000, 653).

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    Es muss lediglich geprüft werden können, ob auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen zutreffend abgerechnet worden ist; dabei sind erbrachte von nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen (BGH NJW-RR 2005, 1103; NJW-RR 2004, 1384; NJW 2000, 653; NJW 1999, 1867; NJW 1995, 699).

    In welchem Umfang eine Rechnung aufzuschlüsseln ist, ist eine Frage des Einzelfalls im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Vertragsdurchführung und den Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers (BGH NJW-RR 2005, 1103; NJW 2002, 676; NJW 2001, 521; NJW 2000, 653).

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 50/04

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    Die Präklusionsvorschriften des Berufungsrechts gelten insoweit nicht (BGH NJW-RR 2004, 167; NJW-RR 2006, 454).

    Ebenso kann von der Schätzmöglichkeit des § 287 ZPO Gebrauch gemacht werden, wenn sich für eine Schätzung genügend tatsächliche Anhaltspunkte finden (BGH NJW-RR 2007, 1393; NJW-RR 2006, 454; NJW-RR 2005, 167).

  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 127/98

    Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    Die Rüge fehlender Prüfbarkeit bedeutet die Zurückweisung der Rechnung als nicht nachvollziehbar, während das Bestreiten einzelner Rechnungsansätze einen Angriff gegen die Richtigkeit der Rechnung darstellt (BGH NJW-RR 2004, 445; NJW-RR 1999, 1180; NJW 1999, 1867).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist ein gemeinsames Aufmaß keine zwingende Voraussetzung, die Berechtigung einer Vergütungsforderung anzuerkennen (BGH NJW-RR 1999, 1180; Werner/Pastor, a.a.O. ,Rn. 1166, 1399; Palandt, a.a.O., § 641, Rn. 21).

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    Planung und Beschreibung einer zu vergebenden Bauleistung ist aber Aufgabe des Bauherrn, welche hier auch nicht von der Klägerin übernommen wurde (BGH, BauR 1984, 395; Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 1131; Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 9 Nr. 1 VOB/B, Rn. 7; § 3 VOB/B, Rn. 2).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    Ebenso kann von der Schätzmöglichkeit des § 287 ZPO Gebrauch gemacht werden, wenn sich für eine Schätzung genügend tatsächliche Anhaltspunkte finden (BGH NJW-RR 2007, 1393; NJW-RR 2006, 454; NJW-RR 2005, 167).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    Ebenso kann von der Schätzmöglichkeit des § 287 ZPO Gebrauch gemacht werden, wenn sich für eine Schätzung genügend tatsächliche Anhaltspunkte finden (BGH NJW-RR 2007, 1393; NJW-RR 2006, 454; NJW-RR 2005, 167).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    Deshalb kann sich der Auftraggeber auf fehlende Prüfbarkeit u.a. dann nicht berufen, wenn er die Rechnung geprüft hat oder wenn die Überprüfung trotz fehlender Angaben möglich war und er die notwendigen Kenntnisse anderweitig erlangt hat oder fehlende Angaben vom Auftraggeber unschwer ergänzt werden können (BGH NJW-RR 2006, 455; NJW 1995, 399; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1395).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07
    In welchem Umfang eine Rechnung aufzuschlüsseln ist, ist eine Frage des Einzelfalls im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Vertragsdurchführung und den Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers (BGH NJW-RR 2005, 1103; NJW 2002, 676; NJW 2001, 521; NJW 2000, 653).
  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 316/03

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Rechnung nach Ablauf der Prüfungsfrist;

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 337/02

    Rechtsfolgen der Vereitelung des Aufmaßes durch Fertigstellung des Bauvorhabens

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 226/05

    Rechtsfolgen von Abweichungen von der VOB/B; Formularmäßige Vereinbarung einer

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02

    Bindung des Berufungsgerichts an die eigene Rechtsansicht; Zulassung der Revision

  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

  • OLG Dresden, 02.07.2014 - 1 U 1915/13

    Um ein größeres Bauprojekt muss sich der Auftraggeber selbst kümmern!

    Werden zusätzliche Leistungen - und um solche handelt es sich hier bei den Putzarbeiten, da sie zunächst nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten waren - in einem Nachtrag angeboten und diese dann mit Willen des Auftraggebers auch ausgeführt, so muss dies als stillschweigende Annahme des Nachtragsangebotes gewertet werden (dazu OLG Koblenz, Urt. v. 28.02.2011, Az: 12 U 1543/07; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1481 m.w.N.).

    Auch hierbei handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die zuvor schriftlich in jeweiligen Nachtragsangeboten vom 04.10.2010 (Anl. K 5) und vom 22.11.2010 (Anl.. K 8) dem Beklagten durch den Kläger angeboten wurden und die anschließend mit dem Willen des Beklagten ausgeführt wurden (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 28.02.2011, Az: 12 U 1543/07,a.a.O.; Werner/ Pastor, a.a.O., Rn. 1481).

  • OLG Brandenburg, 12.05.2022 - 12 U 141/21

    Vergütungsansprüche aus Nachtragsforderungen für ein Bauvorhaben; Höhe eines

    Etwas anderes kann jedoch gelten und ein Schweigen als Zustimmung angesehen werden, wenn nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte ein Widerspruch des Angebotsempfängers erforderlich gewesen wäre und der andere Teil daher das Verhalten so verstehen kann, dass der Empfänger den Vertrag auf der Grundlage des Angebotes schließen will (vgl. OLG Jena, BauR 2006, 1897, juris Rn. 21 f.; OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2010 - 17 U 67/09, juris Rn. 44; OLG Koblenz, Urteil vom 28.02.2011 - 12 U 1543/07, juris Rn. 128; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl. Rn. 1425; Kniffka in Kniffka/Koeble u. a., Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 4 Rn. 146).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 25 U 33/12

    Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid nur bei ausreichender

    Die Annahme eines einheitlichen Anspruchs lässt sich nicht allein darauf stützen, dass die erhobenen Forderungen, insbesondere auf Zahlung von Werklohn für Leistungen, die teils Gegenstand des Ursprungsauftrags, teils Gegenstand eines Nachtragsauftrags waren, und auf Entrichtung einer Entschädigung wegen Behinderung, sämtlich als Positionen in die Schlussrechnung vom 2. Oktober 2007 eingestellt worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2006, VII ZR 151/05, juris Rdn. 12; OLG Koblenz, Urteil vom 28. Februar 2011, 12 U 1543/07, juris Rdn. 35).
  • OLG Koblenz, 29.07.2013 - 3 U 116/13

    Abrechnung nach Einheitspreisen oder zum Pauschalpreis: Wen trifft die

    Das ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 11 U 39/10 - BauR -, 244; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 9 U 16/05 - IBR 2012, 568; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 10 U 78/06 - in ibr-online veröffentlicht; OLG Koblenz, Urteil von 28. Februar 2011 - 12 U 1543/07 - IBR 203, 334).
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